psychologische Betreuung – LT1 – Oberösterreichs größter Privatsender
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Neue Regelung bei Fehlgeburten
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Neue Regelung bei Fehlgeburten

Hebammenbetreuung nach Fehlgeburt. Ab 1 September steht dieser Anspruch jeder Frau zu, die nach der 18 Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert. Bisher galt dieser Hilfeanspruch nur bei Totgeburten, also wenn das Kind mit mehr als 500 Gramm leblos geboren wurde.
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Bessere Betreuung nach Fehlgeburt
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Bessere Betreuung nach Fehlgeburt

Bessere Betreuung nach Fehlgeburten. Das hat Frauenministerin Susanne Raab von der ÖVP am Dienstag bekannt gegeben. Aktuell werden Kosten für Nachbetreuung von Hebammen nur bei einer Totgeburt übernommen. Also wenn das Kind mehr als 500 Kilo wiegt. Unter diesem Gewicht spricht man von einer Fehlgeburt.
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