EU-Wahlkarten-Antrag bis 5. 6.
Kreuzerl per Brief. Noch bis zum 5. Juni können EU-Wahlkarten beantragt werden. Damit können Wahlberechtigte die Briefwahl nutzen, ein anderes Wahllokal aufsuchen, oder bei Gehunfähigkeit eine sogenannte fliegende Wahlbehörde anfordern.
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